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Betäubungsmittelstrafverfahren – Konsum, Besitz, Handel und Verteidigung

In Betäubungsmittelsachen hängt die rechtliche Einordnung häufig von Menge, Zweckrichtung und Auslegung der Beweise ab. Die richtige Verteidigungsstrategie kann im Strafrahmen Jahre bedeuten.

Porträt von Dr. Takács Gergely Tihamér, Rechtsanwalt

Betäubungsmittelverfahren können sehr unterschiedlich schwer wiegen. Rechtlich ist es ein anderer Fall, ob es um einmaligen Konsum, den Besitz einer kleineren Menge, eine gelegentliche Weitergabe oder um den Verdacht von Handel, Vertrieb oder organisierter Begehung geht.

Eine der wichtigsten Fragen der Verteidigung ist, welchen Tatbestand die Behörde für nachweisbar hält, welche Menge sie feststellt und ob nach den vorhandenen Beweisen von Konsumentenverhalten oder von Weitergabe beziehungsweise Handel auszugehen ist.

Konkrete gesetzliche Straftatbestände

In Betäubungsmittelverfahren ermittelt die Behörde am häufigsten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln oder wegen Betäubungsmittelhandels. Zum Besitz können Erwerb, Verwahren, Anbau oder Herstellung gehören, während typische Handlungen des Handels Anbieten, Überlassen, Inverkehrbringen und Handeltreiben sind.

Für die genaue rechtliche Einordnung kann entscheidend sein, ob die Betäubungsmittel dem Eigenkonsum dienten, ob eine Weitergabe oder ein Verkauf stattfand, wie die Substanz verpackt war, welche Kommunikation auf dem Telefon gefunden wurde und welche Geldbewegungen oder Messgeräte aufgefunden wurden.

Menge und Strafrahmen

Die Strafrahmen werden maßgeblich davon beeinflusst, ob es sich um eine geringe, eine einfache, eine erhebliche oder eine besonders erhebliche Menge handelt. Für die mengenmäßige Einordnung ist regelmäßig nicht das Bruttogewicht, sondern der reine Wirkstoffgehalt von Bedeutung; daher ist das chemische Sachverständigengutachten ein zentrales Beweismittel.

In handelsbezogenen Verfahren kann der Strafrahmen wesentlich schwerer ausfallen, insbesondere bei besonders erheblicher Menge, Tatbegehung in einer kriminellen Vereinigung, gewerbsmäßigem Handeln, Beteiligung Minderjähriger, der Nähe zu Bildungs- oder Kinderschutzeinrichtungen oder organisierter Begehung. In konsumentenbezogenen Verfahren mit geringer Menge kann dagegen eine mildere Beurteilung oder die Möglichkeit einer Diversion in Betracht kommen.

Besonderheiten der Ermittlungen

In Betäubungsmittelsachen kommen häufig Durchsuchungen von Kleidung und Fahrzeugen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen von Telefonen, Auswertungen von Nachrichten, Kameraaufnahmen, toxikologische Untersuchungen und chemische Sachverständigengutachten vor. Die Behörde versucht oft, aus Kommunikation und Verpackung darauf zu schließen, ob es um Konsum oder Handeltreiben geht.

Die Verteidigung muss die Ordnungsmäßigkeit von Beschlagnahme, Probenahme, Umgang mit der Substanz und sachverständiger Untersuchung prüfen. Ebenso wesentlich ist, wann die auf dem Telefon gefundenen Nachrichten entstanden sind, auf wen sie sich beziehen und ob sie tatsächlich auf Betäubungsmittel hinweisen oder die Behörde lediglich Annahmen darauf aufbaut.

Diversion und Verteidigungsmöglichkeiten

In bestimmten konsumentenbezogenen Verfahren kann eine alternative Erledigung des Strafverfahrens beziehungsweise eine Diversion in Betracht kommen. Die Voraussetzungen müssen stets anhand der konkreten Falldaten geprüft werden, weil Menge, Vorleben, Tatverhalten und frühere Verfahren die Möglichkeiten beeinflussen können.

Wenn die Behörde eine Handelsabsicht annimmt, kann eine der wichtigsten Aufgaben der Verteidigung darin bestehen aufzuzeigen, dass Menge, Verpackung, Kommunikation und Geldbewegungen ein Verbreitungsverhalten nicht tragen.

Typische gerichtliche Bewertungspunkte

Gerichte legen in Betäubungsmittelsachen regelmäßig großes Gewicht auf Menge, Verpackungsweise, das Vorhandensein von Waagen oder Beuteln, Bargeld, Telefonkommunikation und darauf, ob tatsächliche Übergaben oder Abnehmer feststellbar sind.

Aus Sicht der Verteidigung ist ein häufiger Streitpunkt, ob die Behörde ein Konsumentenumfeld zu Unrecht als Handelsnetzwerk bewertet und welchen Strafrahmen der durch das Sachverständigengutachten festgestellte Wirkstoffgehalt begründet.

Wann wird dringend ein Rechtsanwalt benötigt?

In Betäubungsmittelverfahren ist besonders wichtig, dass die betroffene Person keine unüberlegte Aussage macht. Ein unglücklich formulierter Satz kann ein Konsumentenverhalten in Richtung eines Handelsverdachts verschieben.

Wenn Sie oder ein Angehöriger wegen Besitzes, Konsums, Überlassens, Handels oder Anbaus von Betäubungsmitteln geladen oder vorgeführt wurden oder wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie unverzüglich strafverteidigerische Hilfe in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Konsum, Besitz und Handel?

Für die rechtliche Einordnung prüft die Behörde auch Menge, Zweckrichtung, Weitergabe, Umstände, die auf Verkauf hindeuten, und Kommunikation.

Was soll ich bei einer Hausdurchsuchung in einer Betäubungsmittelsache tun?

Wichtig sind ruhiges Verhalten, Aufmerksamkeit beim Protokoll und eine Abstimmung mit einem Strafverteidiger vor jeder inhaltlichen Erklärung.

Warum ist ein Strafverteidiger wichtig?

In Betäubungsmittelverfahren können Menge, Sachverständigengutachten und erste Aussage entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Falls haben.

Benötigen Sie Verteidigung in einem Betäubungsmittelverfahren?

Bei Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Vorführung oder Beschuldigtenvernehmung können Menge, rechtliche Einordnung und erste Erklärung maßgeblich sein.

Anrufen: +36-70-317-4602 Kontaktaufnahme
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